
Die Altersvorsorge gerät zunehmend in Schieflage.
Über die vergangenen Jahre gab es immer wieder Versuche die Altersvorsorge zu sanieren, bis jetzt sind diese Versuche gescheitert. Jetzt steigt die Dringlichkeit einer Gesamtbetrachtung und damit verbundenen strukturellen Reformen. Um die harten Reformen durchzubringen braucht es zweifelsfrei Zugeständnisse aller Anspruchsgruppen. Wenn wir jetzt nicht handeln müssen wir bei künftigen Reformen nur umso härter und teurere Anpassungen vornehmen. Wir brauchen jetzt Reformen, die langfristig, nachhaltig und für alle Generationen tragfähig sind. Als "Vertragspartei" in diesem Generationenvertrag muss es unser Ziel sein, dass die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und die berufliche Vorsorge (BVG) bis spätestens im Jahr 2040 finanziell stabilisiert und nachhaltig ausgestaltet ist.

Wir stehen in der Verantwortung.
Das Versprechen der Existenzsicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung ist keinenfalls verhandelbar. An einer adäquaten Höhe der Existenzsicherung ist daher zwingend festzuhalten. Menschen mit tieferen Einkommen und auch der Mittelstand müssen sich darauf verlassen können, dass die Renten aus der AHV und BVG gesichert sind und ausreichen, um im Alter die gewohnte Lebenshaltung fortzusetzen. Dazu gehören auch die Ergänzungsleistungen, welche auch Teil des Versprechens sind.